Ratgeber

Beantragen von (Pflege-)Hilfsmitteln

Uns erreichen regelmäßig Anfragen von Kunden bezüglich der Beantragung von Hilfsmitteln. In der Regel sind dabei ärztliche Verordnungen für die Einreichung bei der Krankenkasse notwendig. Je nach Indikation und Therapie beantragen behandelnde Ärzte Hilfsmittel für ihre Patienten. Daneben gibt es für Versicherte aber auch zwei andere Wege, die Leistung zu erhalten.

Empfehlung durch eine qualifizierte Pflegefachkräfte

Im § 40 Abs. 6 SGB XI ist seit Anfang Januar 2022 geregelt, dass auch qualifizierte Pflegefachkräfte qualifizierte Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben können, wenn diese zur Erleichterung der Pflege beitragen, Beschwerden lindern können beziehungsweise Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Die Empfehlung durch die Pflegefachkraft lässt eine Erforderlichkeit vermuten und ersetzt unter der Einhaltung rechtlicher Vorgaben die ärztliche Verordnung. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Einschränkung, dass sich die Empfehlungen der qualifizierten Pflegefachkräfte ausschließlich auf die häusliche Pflege und auf eine beschränkte Anzahl freigegebener Produkte beziehen. Die Pflegefachkraft kann in der Folge einen Hilfsmittelantrag ausfüllen, den die Versicherten entsprechend an ihren Leistungserbringer weiterleiten können.

Empfehlung im Rahmen eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes

Auch im Rahmen von Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit können konkrete Empfehlungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln abgegeben werden. Auch hier gelten die Bedingungen, dass die Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege beitragen, Beschwerden lindern können beziehungsweise Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Stimmen Versicherte den Empfehlungen der MDK-Gutachter zu, kann der Zugang zu den verordneten Hilfsmitteln ebenso ohne ärztliche Verordnung auf den Weg gebracht werden.

Unterstützung des Pflegealltags durch funktionale Seniorensessel

Funktionale Seniorensessel können die häusliche Pflege unterstützen. Die wohnlichen Sessel mit Rollen, Herz-Waage-Position und optionaler Aufstehhilfe garantieren einen hohen Wohlfühlfaktor – ganz egal, wo der Sessel eingesetzt wird. Devita bietet ein breites Produktportfolio an Sesseln und nützlichem Zubehör an. Für mehr Informationen empfehlen wir die Webseite: www.devita-online.de.

Fotonachweis: unsplash.com / @ Scott Graham

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Frank Dewes

Frank Dewes ist Geschäftsführer der Devita GmbH, dem Spezialist für hochwertige Pflege- und Seniorenmöbel mit Sitz im Saarland.

Durch mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Schreinermeister und den regen Austausch mit Pflege- und Seniorenheimen erfüllen seine Devita Sessel sowohl die Bedarfsanforderungen pflegebedürftiger Menschen wie auch den Anspruch an ein optisch eindrucksvolles Design und einen hohen Komfort.

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