Pflegende Angehörige, Familienmitglieder sowie alle an der Pflege beteiligten Personen und Institutionen leisten einen unglaublichen Job. Hierbei tauchen oft unterschiedliche Fragestellungen auf. Welches sind aktuelle Themen, die Angehörige von pflegebedürftigen Menschen beschäftigen? Frank Dewes, Geschäftsführer des saarländischen Pflegesessel-Herstellers Devita GmbH, gibt auf pflegesessel-online.de Antwort:
Herr Dewes, was sind die häufigsten Fragestellungen, mit denen sie bei Ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen?
Wir haben tagein, tagaus natürlich viele Fragestellungen, mit denen unsere Kunden auf uns zukommen. Die fünf häufigsten habe ich für die Leser von pflegesessel-online.de zusammengestellt:
Werden Angehörige von pflegebedürftigen Personen finanziell entlastet?
Mit dem Jahreswechsel erhöht sich 2020 die Jahres-Einkommensgrenze für Kinder auf ein Brutto-Einkommen in Höhe von 100.000 Euro. Erst ab einem höheren Einkommen werden sie finanziell an der Pflege ihrer Eltern beteiligt.
Wird der Kauf eines Pflegesessels von der Krankenkasse bezuschusst?
Eine finanzielle Unterstützung seitens der Krankenkassen erfolgt grundsätzlich nicht, da es sich bei Pflegesesseln nicht um Pflegehilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung handelt und diese nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Kosten werden nur nach Einzelfallprüfung erstattet und erfordern ein ärztliches Attest, das den therapeutischen und medizinischen Nutzen für Pflegebedürftige darlegt. Die zuständige Krankenkasse prüft den Antrag und informiert den Antragsteller über ihren Beschluss.
Erhalten Angehörige finanzielle Unterstützung, wenn sie Familienmitglieder zu Hause pflegen?
Da Angehörigen im Falle der familiären Pflege Gehalt entgeht, da sie in dieser Zeit ihrer Arbeit nicht nachgehen können, haben sie die Möglichkeit, für maximal zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse ihres Familienangehörigen als Ersatzleistung zu erhalten. Hierbei werden 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns ausgezahlt. Sollten sich mehrere Angehörige der Pflege widmen, so gilt die 10-Tages-Grenze für alle Angehörigen zusammen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Dürfen Familienangehörige im akuten Pflegefall Urlaub nehmen?
Im akuten Pflegefall besteht für Familienangehörige die Möglichkeit, 10 Tage Urlaub zu nehmen, um die Pflege zu organisieren und erste Maßnahmen einzuleiten. Viele Arbeitgeber verlangen hierbei ein ärztliches Attest von den Versicherten. In dieser Zeit besteht für pflegende Angehörige der Versicherungsschutz weiterhin.
Gibt es für pflegende Angehörige die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen?
Pflegende Angehörige können sich auf Antrag bei ihrem Arbeitgeber für bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen. Dies komplett oder in Teilzeit. Voraussetzung ist, dass im Unternehmen mehr als 15 Personen beschäftigt sind. In der Zeit der Freistellung besteht weiterhin die Sozialversicherung. Genaue Auskünfte geben die jeweiligen Krankenkassen.
Herr Dewes, wir danken Ihnen für das Gespräch. Haben Sie noch Tipps, die Sie unseren Lesern mit auf den Weg geben können?
Bei Fragen sind die Pflegestützpunkte in den Gemeinden oder auch die Rathäuser gute Anlaufstellen. Auch im Internet gibt es viele nützliche Adresse, die pflegenden Angehörige weiterhelfen können. In jedem Fall lohnt es sich immer, sich vorab zu informieren, bevor man weitreichende Entscheidungen trifft. Den passenden Pflegesessel und gute beraten erhalten Sie bei Devita (www.devita-online.de)
Bildnachweis: © www.123rf.com