Thema Pflege

Verhinderungspflege versus Kurzzeitpflege

Wenn private Pflegepersonen vorübergehend ausfallen …

Bei der häuslichen Pflege kann es immer vorkommen, dass Pflegende ausfallen. Etwa durch Urlaub, Krankheit oder auch durch andere wichtige Gründe. Gerade als pflegender Angehöriger sind Pausen sehr wichtig, um die Akkus wieder aufzuladen und voller Elan die pflegende Tätigkeit auszuführen.

In dieser Situation greift die Verhinderungspflege. Voraussetzung dafür ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens mit Pflegegrad 2 eingestuft ist und die private Pflege zuvor mindestens ein halbes Jahr stattgefunden hat. Verhinderungspflege bedeutet, dass beim Ausfall der familiär pflegenden Person die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Ersatzpflege-Kosten bis zu sechs Wochen im Jahr übernimmt. Wird die Ersatzpflege außerhalb der Familie durchgeführt, betragen die Leistungen der Pflegeversicherung pro Kalenderjahr 2.418 Euro. Diese setzen sich aus 1.612 Euro für die Verhinderungspflege sowie aus 806 Euro für die nicht in Anspruch genommenen Leistungsbeträge der Kurzzeitpflege zusammen. Wird der Ausfall der Pflegeperson innerhalb der Familie oder auch der erweiterten Familie aufgefangen, können nur die 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege ausgezahlt werden.

Kurzzeitpflege ist eine mögliche Alternative, um Pflegeausfallzeiten aufzufangen. Kurzzeitpflege bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen vorübergehend in einer stationären Einrichtung, beispielsweise in einem Pflegeheim, untergebracht werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist im Sozialgesetzbuch 11, Paragraph 42 verankert und gilt ebenso wie bei der Verhinderungspflege ab dem Pflegegrad 2. Welche Möglichkeiten es bei der Auswahl stationärer Einrichtungen für eine Kurzzeitpflege gibt, kann bei der Kranken- oder auch der Pflegekasse erfragt werden. Auch die Rathäuser und lokale Wohlfahrtsverbände geben gerne Tipps, damit Sie in der Nähe Ihres Wohnorts eine passende Einrichtung für Ihre Angehörigen finden.

Um den Pflegealltag angenehmer zu gestalten, hat der saarländische Möbelhersteller Devita funktionale Pflegesessel entwickelt. Diese erleichtern den Pflegealltag und bieten zeitgleich einen hohen Wohlfühlfaktor. Pflegesessel gehen auf die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen pflegebedürftiger Personen ein und sind mit besonderen Funktionen ausgestattet, die die pflegerischen Tätigkeiten erleichtern. Mehr Information und einen Überblick über verschiedene Modelle erhalten Sie unter www.devita-online.de/pflegesessel.

Fotonachweis: unsplash.com / © Taylor Deas Melesh

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Frank Dewes

Frank Dewes ist Geschäftsführer der Devita GmbH, dem Spezialist für hochwertige Pflege- und Seniorenmöbel mit Sitz im Saarland.

Durch mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Schreinermeister und den regen Austausch mit Pflege- und Seniorenheimen erfüllen seine Devita Sessel sowohl die Bedarfsanforderungen pflegebedürftiger Menschen wie auch den Anspruch an ein optisch eindrucksvolles Design und einen hohen Komfort.

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