Thema Pflege

Nachgefragt: Entlastungspflege

Sehr häufig erreichen uns Anfragen, was unter dem Begriff Entlastungspflege zu verstehen ist. Heute möchten wir den Blog nutzen, um Ihnen den Begriff näher zu erläutern.

Es handelt sich bei dem Begriff Entlastungspflege um zusätzliche Unterstützungsleistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Pflegebedürftige Personen, die Leistungen seitens der Pflegeversicherung beziehen und Zuhause wohnen und gepflegt werden, haben einen Anspruch auf 125 Euro monatlich für Entlastungsleistungen. Dieser Anspruch gilt bereits für Personen mit Pflegegrad 1 und ist für alle Pflegegrade gleich hoch. Neben der eigenen Wohnung gilt formell auch die Wohnung der Pflegeperson oder ein betreutes Wohnheim als „Zuhause“. Gesetzlich ist der Entlastungsbetrag in § 45b SGB XI und § 45a SGB XI verankert.

Der Entlastungsbeitrag ist eine sogenannte Sachleistung, die vom Pflegebedürftigen eingereicht und abgerechnet werden muss. Der Entlastungsbeitrag erstattet Aufwände aus dem Pflegealltag, die pflegebedürftigen Menschen entstehen. Dazu zählen unter anderem Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder auch anerkannte Angebote eines Bundeslandes zur Alltaghilfe.

Der Entlastungsbetrag muss nicht jeden Monat komplett verbraucht werden. Pflegebedürftige Menschen haben die Option, einen Überschuss oder sogar den kompletten Jahresbetrag für einen speziellen Zeitraum zu sammeln und für eine umfangreiche Pflege-Dienstleistung, wie zum Beispiel die Kurzzeitpflege, abzurufen. Wichtig ist nur den Gültigkeitszeitraum nicht zu verpassen. Die Beträge für den Entlastungsbetrag müssen im Kalenderhalbjahr des folgenden Jahres abgerufen sein, damit die Ansprüche hierauf bestehen bleiben.

Die Pflegesessel von Devita können die häusliche Pflege unterstützen. Hierbei handelt es sich um speziell für pflegebedürftige Menschen konzipierte und mit besonderen Funktionalitäten ausgestattete Sessel, die die Pflege zu Hause und in professionellen Einrichtungen erleichtern. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Pflegesessel-Ratgeber unter: https://www.devita-online.de/pflegesessel/#pflegesessel-ratgeber

Fotonachweis: www.unsplash.com / Dominik Lange

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Frank Dewes

Frank Dewes ist Geschäftsführer der Devita GmbH, dem Spezialist für hochwertige Pflege- und Seniorenmöbel mit Sitz im Saarland.

Durch mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Schreinermeister und den regen Austausch mit Pflege- und Seniorenheimen erfüllen seine Devita Sessel sowohl die Bedarfsanforderungen pflegebedürftiger Menschen wie auch den Anspruch an ein optisch eindrucksvolles Design und einen hohen Komfort.

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