Ratgeber Thema Pflege

Wie und wo Pflegegrad beantragen?

Eine gesundheitliche Veränderung, plötzliche Erkrankung oder auch eine Behinderung kann das Leben erheblich beeinträchtigen, sei es bei einem selbst oder bei einem Angehörigen. Wenn der Alltag alleine nicht mehr zu bewältigen ist, besteht zunächst Anspruch auf eine Pflegeberatung in einem Pflegestützpunkt im zugewiesenen Landkreis. Die Adressen der Pflegestützpunkte sind sowohl im Internet als auch in den örtlichen Bürgerbüros zu finden. Befindet sich die betroffene Person noch im Krankenhaus, stehen die dortigen Sozialarbeiter oder auch das Entlassmanagement für Fragen zur Verfügung.

Ein Pflegegrad ist die wichtigste Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen. Die einzelnen Grade von 1 bis 5 orientieren sich daran, wie stark die Selbständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad-Antrag gestellt werden.

Das Antragsverfahren:
Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Krankenkasse gestellt. Es reicht ein kurzer Anruf, aber auch der schriftliche Weg per Post oder E-Mail ist möglich. Die Krankenkasse leitet den Antrag an die Pflegekasse weiter, die dann die entsprechenden Unterlagen zusendet. Immer mehr Pflegekassen bieten dafür auch ein Online-Formular. Wichtig ist, dass der Pflegegrad rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung bearbeitet und zugeordnet wird. Nach Eingang der Unterlagen hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen 25 Werktage Zeit, einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, kann für jeden Tag ein finanzieller Anspruch geltend gemacht werden.

Begutachtung durch den MDK:
Für die Begutachtung kommen speziell geschulte Pflegefachkräfte oder Ärzte des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause. Bei dem Hausbesuch wird festgestellt, wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigen kann und wo Unterstützung benötigt wird. Es ist hilfreich, im Gespräch mit dem Gutachter die eigenen Einschränkungen und pflegerischen Herausforderungen zu schildern. Dabei kann auch eine vertraute Person anwesend sein, die die Situation gut kennt und bei der Pflege unterstützt. Bei der Begutachtung werden Selbstständigkeit und Fähigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen geprüft und erfasst. Dazu gehören Mobilität, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Nach der Begutachtung für den MDK erfolgt der Pflegebescheid. Sollte der Antragsteller damit nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, fristgerecht Widerspruch einzulegen. Unser Thema für den nächsten Monat.

Fotonachweis: unsplash.com / @Matteo Vistocco

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Frank Dewes

Frank Dewes ist Geschäftsführer der Devita GmbH, dem Spezialist für hochwertige Pflege- und Seniorenmöbel mit Sitz im Saarland.

Durch mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Schreinermeister und den regen Austausch mit Pflege- und Seniorenheimen erfüllen seine Devita Sessel sowohl die Bedarfsanforderungen pflegebedürftiger Menschen wie auch den Anspruch an ein optisch eindrucksvolles Design und einen hohen Komfort.

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