Wer in diesem Jahr schon einmal in der Apotheke war, hat sein Rezept wahrscheinlich als E-Rezept erhalten. Denn ab dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Bei medizinischen Hilfsmitteln sieht es noch etwas anders aus. Zwar können bereits in diesem Jahr digitale Verordnungen für medizinische Hilfsmittel in der Apotheke eingehen, dies hängt aber davon ab, ob die gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Verträge mit Partnern aus der Industrie abgeschlossen haben. Verpflichtend wird das E-Rezept für Hilfsmittel aber erst ab dem 1. Juli 2026.
Das E-Rezept ist eine digitale Variante des herkömmlichen Papierrezepts, die den Verordnungs- und Abgabeprozess von Arzneimitteln deutlich vereinfacht und modernisiert. Im Wesentlichen funktioniert das E-Rezept wie folgt:
- Verschreibung durch den Arzt: Der Arzt stellt das Rezept für das benötigte Arzneimittel wie gewohnt in der Sprechstunde aus. Anstatt jedoch ein physisches Rezept auszudrucken, wird die Verschreibung digital erfasst und elektronisch signiert.
- Übertragung an die Apotheke: Nachdem das E-Rezept vom Arzt erstellt und digital signiert wurde, wird es sicher an die Apotheke übermittelt. Dies geschieht in der Regel über eine verschlüsselte Verbindung und spezielle Softwarelösungen, die eine sichere Kommunikation zwischen Arztpraxis und Apotheke gewährleisten.
- Empfang und Verarbeitung in der Apotheke: In der Apotheke wird das E-Rezept empfangen und in das Apothekensystem eingelesen. Die relevanten Informationen wie das verordnete Medikament, die Dosierung und die Anweisungen des Arztes werden automatisch erfasst und angezeigt.
- Abgabe des Arzneimittels an den Patienten Der Apotheker stellt das verordnete Medikament auf Basis der Informationen aus dem E-Rezept zusammen und händigt es dem Patienten aus. Da alle relevanten Daten bereits digital vorliegen, entfällt die Notwendigkeit einer manuellen Eingabe der Verschreibungsinformationen.
- Dokumentation und Abrechnung: Nach der Abgabe des Medikaments wird das E-Rezept in der Apotheke dokumentiert und für die Abrechnung mit der Krankenkasse verwendet.
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