Ratgeber

Ein Überblick über die Rezept-Kategorien

Wir alle kennen das rosa Rezept. Es wird vom Arzt für Patienten ausgestellt, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Wie lange dieses gültig ist und welche anderen Rezeptarten es gibt, erfahren Sie im heutigen Blogbeitrag.

Das rosa Rezept für Kassenpatienten ist das bekannteste und geläufigste Rezept. Es hat bei der Verschreibung von Arzneimitteln eine Gültigkeit von einem Monat. Sind per Rezept allerdings medizinische Hilfsmittel wie beispielsweise Rollstühle oder auch Inkontinenzartikel verordnet, muss die Verordnung innerhalb von 28 Tagen abgerufen werden. Danach verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Es gibt noch eine Sonderform des rosa Kassenrezepts: das Entlassrezept. Dieses trägt einen Querbalken mit der Aufschrift „Entlassmanagement“. Das Entlassrezept wird in Kliniken für die Erstversorgung von Arznei- und Hilfsmitteln nach der Krankenhausentlassung ausgestellt. Arzneimittel müssen spätestens 3 Tage nach Entlassung eingelöst werden, Hilfsmittelverordnungen sind sieben Kalendertage gültig.

Während der Corona-Pandemie gelten jedoch folgende Sonderregelungen: Entlassrezepte können bis maximal sechs Tagen beliefert werden (6 statt 3 Tage für die Belieferung). Verbandmittel sowie medizinische Hilfsmittel dürfen statt für sieben Tage für einen Zeitraum von maximal vierzehn Tagen verordnet werden (Verordnung bis zu 14 Tagen anstelle bisher 7 Tagen).

Ein blaues Rezept wird für Privatversicherte ausgestellt. Es gilt im Normalfall drei Monate. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die an die Art des Tarifs des Privatpatienten gebunden sind. Im Basistarif gilt das blaue Rezept zum Beispiel nur vier Wochen.

Gesetzlich Versicherte erhalten nach dem Besuch in der Arztpraxis häufig ein grünes Rezept. Hierbei ist die Verordnung eine Empfehlung des Arztes. Die Kosten für das rezeptierte Medikament hat der Versicherte zu tragen. Das grüne Rezept ist unbegrenzt gültig und wird meistens für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und andere frei verkäufliche Präparate ausgestellt.

Ein gelbes Rezept kennzeichnet die Verordnung von sehr starken Schmerzmitteln oder auch Betäubungsmitteln. Die hier verschriebenen Präparate unterliegen den strengen Reglementierungen des Betäubungsmittelgesetzes. Es muss zwingend sieben Tage nach der Verordnung eingelöst werden.

Die Aufsteh- und Pflegesessel von Devita werden in der Regel nicht rezeptiert und auch nicht von der Krankenkasse erstattet. Allerdings sind die Devita-Modelle speziell für die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen konzipiert worden und entlasten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Pflegealltag. Wir empfehlen Ihnen daher einen Privatkauf, um die Lebensqualität für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen zu steigern. Mehr Informationen unter www.devita-online.de

Fotonachweis: unsplash.com / © Christina Victoria Craft

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Frank Dewes

Frank Dewes ist Geschäftsführer der Devita GmbH, dem Spezialist für hochwertige Pflege- und Seniorenmöbel mit Sitz im Saarland.

Durch mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Schreinermeister und den regen Austausch mit Pflege- und Seniorenheimen erfüllen seine Devita Sessel sowohl die Bedarfsanforderungen pflegebedürftiger Menschen wie auch den Anspruch an ein optisch eindrucksvolles Design und einen hohen Komfort.

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