Ratgeber

Widerspruch, aber richtig

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, wie beispielsweise viele Hilfsmittel, erhalten Versicherte nur auf Antrag. Nicht immer werden die Anträge von der Krankenkasse gleich im ersten Schritt bewilligt. Wie Sie am besten Widerspruch einlegen, erfahren Sie im heutigen Blogbeitrag.

Die besten Erfolgsaussichten auf eine problemlose Antragsbewilligung haben Versicherte, wenn ihr Antrag gut begründet ist und wenn dieser zudem eine ärztliche Verordnung beinhaltet. Darüber hinaus tut jede Art von Information gut, die Transparenz in eine Antragstellung bringt. So sollten, falls vorhanden, Arztbriefe, ärztliche Bescheinigungen und Atteste ebenfalls dem Antrag beigefügt werden.

Krankenkassen bewilligen Anträge dann, wenn sie medizinisch notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich gerechtfertigt sind. Für die Entscheidung der Krankenkasse maßgeblich ist der sogenannte gesetzliche Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung, der im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgegeben ist und mit verbindlichen Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) konkretisiert wird.

Ist seitens des Versicherten ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt worden, muss die zuständige Krankenkasse innerhalb von drei Wochen auf den Antrag reagieren. Ist jedoch der Medizinische Dienst in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, verlängert sich die erlaubte Reaktionsfrist der Krankenkasse auf fünf Wochen.

Lehnt die Krankenkasse einen gestellten Antrag ab, haben Versicherte die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch einzulegen. In einen vollständigen Widerspruch gehören Formalien wie Versicherungsnummer, Aktenzeichen und Datum der Ablehnung. Begründen Sie klar und ausführlich, warum Sie gegen die Ablehnung der Kostenübernahme Widerspruch einlegen und erläutern Sie, warum Sie die beantragten Leistungen benötigen. Untermauern Sie Ihre Argumentation mit einer Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit seitens Ihres behandelnden Arztes und unterschreiben Sie den Brief handschriftlich. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Ihr Widerspruch per Einschreiben Rückschein an die Krankenkasse gesendet wird. Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag ab, besteht noch die Möglichkeit, eine Entscheidung beim Sozialgericht herbeizuführen. Das gilt es im Einzelfall abzuwägen und mit einem Experten zu besprechen.

Wer den Weg des Widerspruchs nicht alleine gehen will, kann sich Unterstützung bei unabhängigen Patientenberatungen, in den Pflegestützpunkten der Gemeinden und beim Sozialverband VdK, einem gemeinnützigen Verein zur sozialrechtlichen Beratung bei Fragen und Problemen von gesetzlich Versicherten, holen. Auch unsere Devita-Mitarbeiter stehen gerne bei Fragen zur Verfügung.

Fotonachweis: unsplash.com / @ Tingey Injury Law Firm

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Frank Dewes

Frank Dewes ist Geschäftsführer der Devita GmbH, dem Spezialist für hochwertige Pflege- und Seniorenmöbel mit Sitz im Saarland.

Durch mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Schreinermeister und den regen Austausch mit Pflege- und Seniorenheimen erfüllen seine Devita Sessel sowohl die Bedarfsanforderungen pflegebedürftiger Menschen wie auch den Anspruch an ein optisch eindrucksvolles Design und einen hohen Komfort.

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